7 Änderungen, die durch das Energieeffizienzgesetz entstehen
1. Die Richtlinie
Energieeffizienz bekommt mit dem aus Brüssel kommenden Gesetz nun auch in Österreich einen höheren Stellenwert – bis dato waren eher die erneuerbaren Energieträger im Fokus der Aufmerksamkeit. Die Richtlinie gibt für alle europäischen Mitgliedsstaaten vor, dass über sieben Jahre lang 1,5 Prozent der Endenergie eingespart werden muss. Da Gebäude zu den Hauptenergiefressern gehören (40 Prozent des Gesamtverbrauchs), wird diese Richtlinie einiges durcheinanderbringen. Allerdings nur sehr indirekt: In die Pflicht wurden nämlich vor allem die Energieanbieter genommen, sie sind wesentlich für die Einsparungen verantwortlich und haben daher Interesse daran, entsprechende Modelle bei ihren Abnehmern umgesetzt zu sehen. Eine Monitoring-Stelle überwacht, ob die Unternehmen ihre Verpflichtungen tatsächlich einhalten, und ist darüber hinaus für regelmäßige Reportings verantwortlich.
2. Versorger werden zu Dienstleistern
Bislang war das Geschäft der Energieversorger, Energie von A nach B zu verkaufen. Mit dem Energieeffizienzgesetz wird sich deren Business aber massiv ändern (müssen), die Energieversorger mutieren plötzlich zu Dienstleistern, die paradoxerweise gegen ihr bisheriges Kerngeschäft beraten müssen, weil sie ja Einsparungen bei ihren oder anderen Kunden erwirken müssen (wenn sie die geforderten Einsparungen nicht bei sich selbst holen können, zum Beispiel durch Sanierung ihrer Bürogebäude). 0,6 Prozent ihres Gesamtabsatzes müssen die Betriebe einsparen, schaffen sie das nicht, müssen sie einen sogenannten Ausgleichsbetrag zahlen (20 Cent pro nicht nachgewiesener Kilowattstunde an Endenergieeffizienzmaßnahme). Die Energieversorger treten zudem möglicherweise auch in einen „Mitbewerb“ mit den Förderstellen, sollten sie es schaffen, bei ihren Kunden den gleichen Effekt mit weniger Bürokratie oder sonst wie attraktiver zu erreichen.
3. Unternehmen sind gefordert
Die Zeit drängt. Große Unternehmen müssen sich bis Ende Jänner 2015 entscheiden, ob sie entweder Audits durch- oder ein Energiemanagementsystem einführen. Letzteres ist eine ISO-Zertifizierung (ISO 50001), die kontinuierlich darauf achtet, dass die Energieströme und Verbräuche sichtbar und verbessert werden. Beim Audit handelt es sich hingegen um eine rein punktuelle Begutachtung des Gebäudes durch einen externen Auditor, die aber alle vier Jahre durchgeführt werden muss. Welche Unternehmen sind nun betroffen? Als Daumenregel gilt: Alle mit über 249 Mitarbeitern sind jedenfalls verpflichtet. Sind weniger Mitarbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt, dann müssen sowohl Umsatz als auch Bilanzsumme einen gewissen Schwellenwert (50 Millionen Euro bzw. 43 Millionen Euro) überschreiten, um als großes Unternehmen zu gelten. Im Wirtschaftsministerium wird von rund 2.500 verpflichteten Unternehmen in Österreich ausgegangen. Die Verpflichtung betrifft jedoch nur die fristgerechte Ein- bzw. Durchführung. Ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe. Umsetzen muss es ein Audit oder Energiemanagementsystem freilich trotzdem, es kann sich also nicht einfach „freikaufen“. Die BUWOG hat sich hier zum Beispiel schon rechtzeitig visionär gezeigt und 2013 als erster österreichischer Bauträger das ISO-Zertifikat erhalten. Wobei: Die neue Richtlinie war dabei gar nicht ausschlaggebend, erzählt Michael Herbek vom BUWOG-Nachhaltigkeitsmanagement: „Dies ist nur ein Baustein des Nachhaltigkeits- und Energiesparprogramms der BUWOG. Das Programm umfasst die Bereiche Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energieträger, Mobilität sowie NutzerInneninformation und Sensibilisierungsmaßnahmen. Insbesondere durch Optimierung von Heizungsanlagen und verbesserte Wärmedämmung im Bestand wurde eine stark verbesserte Energieeffizienz erreicht. Neubauten werden im Durchschnitt in einem Standard errichtet, der 15 Prozent besser als die Anforderungen der Bauordnung ist. Bei geförderten Wohnbauprojekten wird der klima:aktiv-Standard eingehalten.
4. Die eingesparte Stunde wird mehr wert
Energieversorger sind auf der Suche nach Effizienzmaßnahmen. Sie werden Anreize setzen müssen, damit sie diese auch erhalten. Somit ist jede Einsparung Gold wert. Neben der Kosteneinsparung, die für Unternehmen ohnehin schon was bringt, kann man Energieeinsparung selbst nun auch noch gewinnbringend an die Energieversorgungsunternehmen verkaufen. Ein eigener Zweig, der mit diesen Einsparungen makelt, wäre auch denkbar. Welcher Preis letztendlich bezahlt wird, entscheiden Angebot und Nachfrage. Es gilt jedoch, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Energieeffizienzmaßnahmen angerechnet und somit „verkauft“ werden können und welche formalen Schritte dafür erforderlich sind.
5. FM wird aufgewertet
Die Richtlinie wirbelt vieles auf. Einiges ist noch unklar, viele Konsequenzen sind immer noch nicht absehbar. Fest steht aber: Der Gebäudebetrieb und damit das Facility Management rückt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, da Gebäude künftig stärker hinsichtlich ihres Energiesparpotenzials untersucht werden müssen. Das Facility Management eines Gebäudes kennt dieses am besten. Jeder externe Auditor tut gut daran, dieses Know-how für seine Audits zu nutzen, um möglichst viel wirtschaftliches Einsparpotenzial ausfindig zu machen.
6. Zusatznutzen für Unternehmen
Das Ganze klingt nach Aufwand für Unternehmen und Organisationen. Ist es auch. Aber im Endeffekt lernen Unternehmen dadurch ihre Gebäude und Prozesse besser kennen. Das führt am Ende zu einem besseren Ergebnis für alle. Zum Beispiel bei den Barmherzigen Schwestern in Linz. Hier wurden innerhalb von zwei Jahren ohne zusätzliche Investition mehr als 15 Prozent der Energiekosten eingespart – und das in einem Betrieb, der rund um die Uhr versorgt sein muss. Eine detaillierte Verbrauchsanalyse des Beratungsunternehmens e7 Energie Markt Analyse GmbH schaffte die Basis, um gezielt Maßnahmen zu setzen: Unter anderem wurde die Regelung bei zahlreichen Klima- und Lüftungsanlagen neu eingestellt. Durch Informationsaktivitäten – wie zum Beispiel einem Energie-Quiz – wurden auch die Nutzer, also die Mitarbeiter, motiviert, im hauseigenen Ideenpool ihre Energiesparvorschläge einzubringen.
7. Bund muss auch mit
Nach langer Diskussion wurde nun nicht nur der Bund, der 48 GWh einsparen muss, sondern auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in die Pflicht genommen. Diese muss bei ihrem Gebäudebestand bis 2020 insgesamt 125 Gigawattstunden einsparen. Allerdings kann die BIG sowohl bei der Sanierung als auch im Contracting auf eine längerfristige Expertise zurückgreifen. Beispiel: das Bürogebäude aus den 60er-Jahren in Bruck an der Mur. In ihm sind Bezirksgericht, Finanzamt und Vermessungsamt eingemietet. Schon bei der Planung der Sanierung gab es neben dem „klassischen“ Team aus Bauherr, Generalplaner und Nutzer zusätzliche Fachplaner für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Das Ergebnis lässt sich sehen: Die Maßnahmen sorgen dafür, dass der Nutzenergiebedarf um rund 60 Prozent und die CO2-Emissionen um rund 75 Prozent gesenkt werden.